17.12.1994
Das Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und der Republik Ruanda über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich (BGBl. Nr. 89/1978) wurde gemäß seinem Artikel 5 von Österreich mit Note vom 16. Juni 1994 gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung mit Ablauf des 18. Dezember 1994 außer Kraft.
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