BundesrechtKundmachungenUrsprungszeugnisse f. zollfreie o. zollermäßigte Einfuhr - Beendigung

Ursprungszeugnisse f. zollfreie o. zollermäßigte Einfuhr - Beendigung

In Kraft seit 23. Februar 1994
Up-to-date

Art. 1

23.02.1994

Die pragmatische Weiteranwendung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Bundessekretariat für Außenhandel der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich (BGBl. Nr. 300/1975) wird im Verhältnis zur „Bundesrepublik Jugoslawien'' (Serbien und Montenegro) beendet.