Edelmetallgegenstände - Prüfung und Bezeichnung
Vorwort
Art. 1
21.09.1994
Nach Mitteilung der Schwedischen Regierung hat die Tschechische Republik am 2. August 1994 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (BGBl. Nr. 346/1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 38/1990, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 40/1988) hinterlegt.