BundesrechtKundmachungenEdelmetallgegenstände - Prüfung und Bezeichnung - ÄnderungsvorschlagArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 01. Dezember 1993
Up-to-date

01.12.1993

Die Kundmachung in BGBl. Nr. 685/1993 wird dahingehend abgeändert, daß der Änderungsvorschlag zu Artikel 1 des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen nicht mit 16. August 1993 in Kraft getreten ist, da die gemäß Art. 11 Abs. 5 des Übereinkommens erforderlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsvorschlages wird nach Erfüllung dieser Voraussetzungen kundgemacht werden.

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