Zollbehandlung von Paletten
Vorwort
Art. 1
23.04.1993
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen erstreckt sich durch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde der Schweiz zum Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden (BGBl. Nr. 20/1964, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 486/1977) die Anwendung dieses Abkommens auch auf Liechtenstein.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Slowenien erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 25. Juni 1992 weiter an dieses Abkommen gebunden zu erachten.