BundesrechtKundmachungenKleiner Grenzverkehr - Verbringung von Waren - Beendigung

Kleiner Grenzverkehr - Verbringung von Waren - Beendigung

In Kraft seit 13. März 1993
Up-to-date

Art. 1

13.03.1993

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht, daß das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Verbringung von Waren im Kleinen Grenzverkehr (BGBl. Nr. 400/1968, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 235/1987) im Verhältnis zu Slowenien mit Ablauf des 14. Jänner 1993 nicht weiter anzuwenden ist.