BundesrechtKundmachungenEinfuhr von Umschließungen

Einfuhr von Umschließungen

In Kraft seit 25. Juli 1987
Up-to-date

Art. 1

25.07.1987

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen (BGBl. Nr. 191/1962, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 280/1974) hinterlegt:

Datum der Hinterlegung

Staaten: der Beitrittsurkunde:

Kenia 31. August 1983

Republik Korea 21. Oktober 1975

Simbabwe 18. Feber 1987

Vereinigtes Königreich

(einschließlich Montserrat,

Gibraltar, St. Helena und

Gilbert-Inseln) 1. April 1977

Das Vereinigte Königreich hat anläßlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde den in Art. 20 Abs. 1 vorgesehenen Vorbehalt erklärt.