Zollabkommen über Behälter (1956)
Art. 1
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kanada am 8. September 1972 seine Beitrittsurkunde zum Zollabkommen über Behälter (BGBl. Nr. 22/1958, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 323/1971) hinterlegt.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat den Geltungsbereich des genannten Abkommens am 12. Dezember 1974 auf Hongkong ausgedehnt.