Einfuhr von Umschließungen
Vorwort
Art. 1
17.05.1974
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens hat Südafrika am 11. Oktober 1973 seine Beitrittsurkunde zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen (BGBl. Nr. 191/1962, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 80/1970) hinterlegt.
Anläßlich seines Beitrittes hat Südafrika den in Art. 20 Abs. 1 vorgesehenen Vorbehalt erklärt.