BundesrechtKundmachungenA.T.A. Abkommen - vorübergehende Einfuhr von Waren

A.T.A. Abkommen - vorübergehende Einfuhr von Waren

In Kraft seit 23. September 1972
Up-to-date

Art. 1

23.09.1972

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Brüsseler Zollrates sind folgende weitere Staaten dem Zollabkommen über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (A.T.A. Abkommen) (BGBl. Nr. 239/1963, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 50/1970) beigetreten:

Datum der Hinterlegung der

Staaten: Beitrittsurkunde

Island 16. Juni 1970

Tunesien 10. März 1971

Kanada 10. Juli 1972