A.T.A. Abkommen - vorübergehende Einfuhr von Waren
Vorwort
Art. 1
23.09.1972
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Brüsseler Zollrates sind folgende weitere Staaten dem Zollabkommen über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (A.T.A. Abkommen) (BGBl. Nr. 239/1963, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 50/1970) beigetreten:
Datum der Hinterlegung der
Staaten: Beitrittsurkunde
Island 16. Juni 1970
Tunesien 10. März 1971
Kanada 10. Juli 1972