BundesrechtKundmachungenEinfuhr von Umschließungen

Einfuhr von Umschließungen

In Kraft seit 12. November 1969
Up-to-date

Art. 1

12.11.1969

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens hat Bulgarien am 5. August 1969 seine Beitrittsurkunde zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen (BGBl. Nr. 191/1962) hinterlegt.