Zollabkommen über Behälter (1956)
Art. 1
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben Australien am 6. Jänner 1967 und Irland am 7. Juli 1967 ihre Beitrittsurkunden zum Zollabkommen über Behälter (BGBl. Nr. 22/1958, letzte Kundmachung über den Geltungsbereich BGBl. Nr. 281/1966) hinterlegt.