Zollabkommen über Behälter (1956)
Art. 1
Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Zollabkommen über Behälter samt Unterzeichnungsprotokoll vom 18. Mai 1956, BGBl. Nr. 22/1958, ratifiziert beziehungsweise sind diesem beigetreten:
Datum der Hinterlegung
Staaten: der Ratifikations- bzw.
Beitrittsurkunde:
Frankreich 20. Mai 1959
Kambodscha 4. August 1959
Schweden 11. August 1959