Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausdehnung Hongkong/Künd
Vorwort
Art. 1
06.03.1999
Mit Beendigung des britischen Hoheitsrechts auf Hongkong ist der Vertrag zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Republik Österreich über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (BGBl. Nr. 224/1962 idF BGBl. Nr. 90/1978) auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong ab 1. Juli 1997 nicht weiter anwendbar.