BundesrechtKundmachungenStaatsemblem und Staatsfahne - Turkmenistan

Staatsemblem und Staatsfahne - Turkmenistan

In Kraft seit 08. Mai 1998
Up-to-date

Art. 1

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Staatsemblem und die Staatsfahne von Turkmenistan und die Standarte des Präsidenten von Turkmenistan Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.