Flagge, Namen, Abkürzung - Internationale Fernmeldeunion
Art. 1
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die Flagge, der Name und die Abkürzung der Internationalen Fernmeldeunion (in Englisch, Französisch und Spanisch) sowie die Namen und Abkürzungen dreier eigenständiger Organisationseinheiten im Rahmen dieser Union (in Englisch, Französisch und Spanisch), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.