BundesrechtKundmachungenGewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Kündigung

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Kündigung

In Kraft seit 15. März 1995
Up-to-date

Art. 1

15.03.1995

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und sonstigen auf die Herkunft hinweisenden Benennungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse (BGBl. Nr. 402/1973) wurde gemäß seinem Art. XVII Abs. 3 seitens der Republik Ungarn mit Verbalnote 420/1995 vom 27. Jänner 1995 gekündigt und tritt mit Ablauf des 27. Jänner 1996 außer Kraft.