BundesrechtKundmachungenEmblem, Abkürzung - Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP)

Emblem, Abkürzung - Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP)

In Kraft seit 31. Dezember 1993
Up-to-date

Art. 1

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das Emblem und die Abkürzung des Umweltprogrammes der Vereinten Nationen (UNEP) in englischer, arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.