Welturheberrechtsabkommen (Pariser Fassung)
Vorwort
Art. 1
12.05.1993
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der UNESCO haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Welturheberrechtsabkommen revidiert am 24. Juli 1971 in Paris (BGBl. Nr. 293/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 631/1988) hinterlegt bzw. erklärt, sich auch weiterhin an dieses Abkommen gebunden zu erachten:
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Beitrittsurkunde
bzw. Kontinuitätserklärung:
Bolivien 22. Dezember 1989
China 30. Juli 1992
Ecuador 6. Juni 1991
Niger 15. Februar 1989
Ruanda 10. August 1989
Slowenien 28. Oktober 1992
Zypern 19. September 1990
Anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde haben nachstehende Staaten Erklärungen abgegeben:
Bolivien hat gemäß Art. Vbis des Abkommens den Wunsch geäußert, daß es für die Anwendung der für diese Länder vorgesehenen Bestimmungen als Entwicklungsland angesehen werden möchte.
China nimmt die in den Art. Vter und Vquarter des Abkommens vorgesehenen Ausnahmen in Anspruch.