BundesrechtKundmachungenWelturheberrechtsabkommen (Pariser Fassung)

Welturheberrechtsabkommen (Pariser Fassung)

In Kraft seit 12. Mai 1993
Up-to-date

Art. 1

12.05.1993

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der UNESCO haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Welturheberrechtsabkommen revidiert am 24. Juli 1971 in Paris (BGBl. Nr. 293/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 631/1988) hinterlegt bzw. erklärt, sich auch weiterhin an dieses Abkommen gebunden zu erachten:

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde

bzw. Kontinuitätserklärung:

Bolivien 22. Dezember 1989

China 30. Juli 1992

Ecuador 6. Juni 1991

Niger 15. Februar 1989

Ruanda 10. August 1989

Slowenien 28. Oktober 1992

Zypern 19. September 1990

Anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde haben nachstehende Staaten Erklärungen abgegeben:

Bolivien hat gemäß Art. Vbis des Abkommens den Wunsch geäußert, daß es für die Anwendung der für diese Länder vorgesehenen Bestimmungen als Entwicklungsland angesehen werden möchte.

China nimmt die in den Art. Vter und Vquarter des Abkommens vorgesehenen Ausnahmen in Anspruch.