BundesrechtKundmachungenEmblem, Bezeichnung, Abkürzung - Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)

Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)

In Kraft seit 22. Juli 1992
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Art. 1

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 350/1977, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das Emblem und Siegel sowie die Bezeichnung der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in chinesischer Sprache, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.