BundesrechtKundmachungenFlagge, Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Zwischenstaatliches Büro für Informatik

Flagge, Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Zwischenstaatliches Büro für Informatik

In Kraft seit 01. Mai 1987
Up-to-date

Art. 1

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das in der Anlage angeführte Emblem, die Flagge, die Bezeichnungen und deren Abkürzungen in vier Sprachen des Zwischenstaatlichen Büros für Informatik von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Anlage

Anl. 1