Welturheberrechtsabkommen (Pariser Fassung)
Vorwort
Art. 1
28.02.1986
Nach Mitteilung des Generaldirektors der UNESCO haben die Niederlande und Peru ihre Beitritts- bzw. Annahmeurkunde zum Zusatzprotokoll 1 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke von Staatenlosen und Flüchtlingen (BGBl. Nr. 293/1982) am 30. August 1985 bzw. 22. April 1985 hinterlegt.