BundesrechtKundmachungenAmtliches Zeichen - Vietnam

Amtliches Zeichen - Vietnam

In Kraft seit 05. Juni 1986
Up-to-date

Art. 1

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das in der Anlage angeführte vietnamesische amtliche Zeichen zur Kennzeichnung der Qualität vietnamesischer Produkte in zwei Ausführungsformen Anwendung findet.

Anlage

Anl. 1