Legitimation durch nachfolgende Ehe
Vorwort
Art. 1
26.08.1983
Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat Luxemburg am 11. Juli 1983 den Abschluß des Verfahrens notifiziert, das nach seinem Verfassungsrecht für die Anwendung des Übereinkommens über die Legitimation durch nachfolgende Ehe (BGBl. Nr. 102/1976, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 542/1978) in seinem Hoheitsgebiet erforderlich ist.
Das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 12 für Luxemburg am 10. August 1983 in Kraft getreten.