BundesrechtKundmachungenAmtliches Zeichen - Brasilien

Amtliches Zeichen - Brasilien

In Kraft seit 12. Februar 1982
Up-to-date

Art. 1

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das in der Anlage angeführte brasilianische amtliche Zeichen zur Kennzeichnung von Qualität und Herkunft brasilianischen Kaffees Anwendung findet.

Anlage

Anl. 1