BundesrechtKundmachungenEmblem, Bezeichnung, Abkürzung - IFAD

Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - IFAD

In Kraft seit 20. September 1980
Up-to-date

Art. 1

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung in vier Sprachen, die Abkürzungen der Bezeichnungen in drei Sprachen sowie dessen Emblem von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Anlage

Anl. 1