Legitimation durch nachfolgende Ehe
Vorwort
Art. 1
15.11.1978
Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat Italien am 6. Juli 1978 den Abschluß des Verfahrens notifiziert, das nach seinem Verfassungsrecht für die Anwendung des Übereinkommens über die Legitimation durch nachfolgende Ehe (BGBl. Nr. 102/1976, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 552/1977) in seinem Hoheitsgebiet erforderlich ist. Diese Notifikation enthält den in Art. 13 erster Absatz vorgesehenen Vorbehalt.