BundesrechtKundmachungenLegitimation durch nachfolgende Ehe

Legitimation durch nachfolgende Ehe

In Kraft seit 15. November 1978
Up-to-date

Art. 1

15.11.1978

Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat Italien am 6. Juli 1978 den Abschluß des Verfahrens notifiziert, das nach seinem Verfassungsrecht für die Anwendung des Übereinkommens über die Legitimation durch nachfolgende Ehe (BGBl. Nr. 102/1976, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 552/1977) in seinem Hoheitsgebiet erforderlich ist. Diese Notifikation enthält den in Art. 13 erster Absatz vorgesehenen Vorbehalt.