Staatliche Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen des Königreiches Dänemark
Vorwort
Art. 1
Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 26. August 1958, BGBl. Nr. 206, betreffend Hoheitszeichen des Königreiches Dänemark ihre Wirksamkeit.