BundesrechtKundmachungenWappen, Flagge - Kuba

Wappen, Flagge - Kuba

In Kraft seit 01. August 1973
Up-to-date

Art. 1

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die Staatsflagge und das Staatswappen der Republik Kuba, deren Darstellungen im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, Anwendung findet.