Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen der Republik Italien
Vorwort
Art. 1
Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 6. Feber 1963, BGBl. Nr. 41, betreffend Prüfungs- und Gewährzeichen der Republik Italien, ihre Wirksamkeit.