BundesrechtKundmachungenHaager Unterhaltsstatutübereinkommen

Haager Unterhaltsstatutübereinkommen

In Kraft seit 12. November 1969
Up-to-date

Art. 1

12.11.1969

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Portugal beschlossen, den territorialen Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 62/1969), welches seit 3. Feber 1969 für das Mutterland in Kraft steht, auf das gesamte übrige Hoheitsgebiet auszudehnen.

Diese Ausdehnung des Geltungsbereiches ist gemäß Artikel 9 dritter Absatz des Übereinkommens am 3. September 1969 in Kraft getreten.