BundesrechtKundmachungenHoheitszeichen sowie amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien

Hoheitszeichen sowie amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien

In Kraft seit 07. August 1968
Up-to-date

Art. 1

Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung des Bundesministers für Handel und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, BGBl. Nr. 99/1937, betreffend die Wappen, Fahnen und andere staatliche Hoheitszeichen sowie die amtlichen Prüfungs- und Gewährzeichen für Edelmetallwaren des Königreiches Jugoslawien, ihre Wirksamkeit.