BundesrechtKundmachungenHoheitszeichen - Malawi

Hoheitszeichen - Malawi

In Kraft seit 20. November 1968
Up-to-date

Art. 1

Auf Grund des § 4a Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38, wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 4a Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1953 auf das Wappen, die Flagge und das Staatssiegel der Republik Malawi Anwendung findet, deren Darstellungen im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.