Welturheberrechtsabkommen (Genfer Fassung)
Vorwort
Art. 1
28.10.1959
Nach einer Mitteilung des Generaldirektor der UNESCO ist Libanon dem Welturheberrechtsabkommen vom 6. September 1952 und den Zusatzprotokollen Nr. 1, 2 und 3, BGBl. Nr. 108/1957, beigetreten.
Das Welturheberrechtsabkommen und die Zusatzprotokolle Nr. 1 und 2 werden für Libanon am 17. Oktober 1959 in Kraft treten, während das Zusatzprotokoll Nr. 3 für Libanon bereits am 17. Juli 1959 wirksam geworden ist.