BundesrechtKundmachungenWelturheberrechtsabkommen (Genfer Fassung)

Welturheberrechtsabkommen (Genfer Fassung)

In Kraft seit 28. Oktober 1959
Up-to-date

Art. 1

28.10.1959

Nach einer Mitteilung des Generaldirektor der UNESCO ist Libanon dem Welturheberrechtsabkommen vom 6. September 1952 und den Zusatzprotokollen Nr. 1, 2 und 3, BGBl. Nr. 108/1957, beigetreten.

Das Welturheberrechtsabkommen und die Zusatzprotokolle Nr. 1 und 2 werden für Libanon am 17. Oktober 1959 in Kraft treten, während das Zusatzprotokoll Nr. 3 für Libanon bereits am 17. Juli 1959 wirksam geworden ist.