VfGH-Aufhebung Vermeidung u. Verwertung von bestimmten Warenresten
Vorwort
Art. 1
03.09.1998
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 1998, V 152/96, dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie zugestellt am 22. Juli 1998, festgestellt, daß die §§ 3 und 5 der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und bestimmten Warenresten (VerpackVO), BGBl. Nr. 645/1992, in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 334/1995 gesetzwidrig waren.