BundesrechtKundmachungenVfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von St. Gotthard im Mühlkreis

VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von St. Gotthard im Mühlkreis

In Kraft seit 22. August 1996
Up-to-date

Art. 1

22.08.1996

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. Juni 1996, V 106/95-9, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 15. Juli 1996, die Wortfolge „in einem Umkreis von 200 m'' in der Z 2 des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde St. Gotthard im Mühlkreis vom 1. Dezember 1992 über das Verbot der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten als gesetzwidrig aufgehoben.