Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. Dezember 1993, Zl. V 59, 60/93, ausgesprochen, daß der Erlaß des Bundesministers für Inneres vom 1. Dezember 1987, Zl. 79 003/42-II/14/87, betreffend die Durchführung der Fremdenpolizeigesetz-Novelle 1987 gesetzwidrig war.
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