BundesrechtKundmachungenVfGH-Ausspruch, dass die Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten betreffend die Festlegung der Verhältniszahl und Kundmachung der Höchstzahl der Taxifahrzeuge im Bereich der Landeshauptstadt Klagenfurt und der Stadt Villach gesetzwidrig war

VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten betreffend die Festlegung der Verhältniszahl und Kundmachung der Höchstzahl der Taxifahrzeuge im Bereich der Landeshauptstadt Klagenfurt und der Stadt Villach gesetzwidrig war

In Kraft seit 31. Dezember 1993
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