BundesrechtKundmachungenKompetenzfeststellung durch den VfGH

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

In Kraft seit 13. März 1993
Up-to-date

Art. 1

„Die gesetzliche Einräumung von Vorkaufs- und Vorbestandsrechten und ähnlichen Rechten zu bestimmten Verwaltungszwecken fällt gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 6 B-VG (Zivilrechtswesen) in die Zuständigkeit des Bundes, sofern darin nicht die Regelung einer Verwaltungsmaterie liegt, für welche die Gesetzgebungskompetenz den Ländern zukommt.“