VfGH-Aufhebung Verordnungen d. BMAS
Vorwort
Art. 1
01.07.1992
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. März 1992, V 298-300/91-6, festgestellt, daß die Verordnungen des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 5. Juli 1989, BGBl. Nr. 331, und vom 6. Dezember 1989, BGBl. Nr. 605, über die Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern, sowie die Wortfolge „Schlosser, Landmaschinenmechaniker und Schmiede'' in Spalte 2 Kontingent 9 der Anlage zur Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 15. Jänner 1990, BGBl. Nr. 77, über die Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern gesetzwidrig waren.