BundesrechtKundmachungenSchutz der Opfer des Krieges (1929)

Schutz der Opfer des Krieges (1929)

In Kraft seit 10. April 1992
Up-to-date

Art. 1

10.04.1992

Nach Mitteilungen des Schweizerischen Bundesrates haben folgende weitere Staaten ihre Kontinuitätserklärungen zum Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde und zum Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen (BGBl. Nr. 166/1936, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 187/1950) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Kontinuitätserklärung:

Estland 26. November 1991

Lettland 26. November 1991

Litauen 20. Dezember 1991

Die Kontinuitätserklärungen wurden rückwirkend mit 6. September 1991, dem Tag der Anerkennung der Unabhängigkeit dieser Staaten, wirksam.