VfGH-Ausspruch, dass § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes verfassungswidrig war
Vorwort
Art. 1
(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 1991, G 294/91-5, dem Bundeskanzler zugestellt am 3. Februar 1992, ausgesprochen, daß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 231/1988 verfassungswidrig war.
(2) Die Vorschrift ist auch auf die am 13. Dezember 1991 beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Fälle nicht mehr anzuwenden.