BundesrechtKundmachungenVfGH-Aufhebung V. d. Bürgermeisters der Gemeinde Trebesing

VfGH-Aufhebung V. d. Bürgermeisters der Gemeinde Trebesing

In Kraft seit 01. September 1992
Up-to-date

Art. 1

01.09.1992

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. Juni 1992, V 14/92-7, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 27. Juli 1992, die Wortfolge „ , Bushaltestelle Trebesing (Gemeindeamt) und Umkreis von 50 Meter'' in § 2 lit. a der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Trebesing vom 14. März 1986, Zl. 121-130/0/1986, mit welcher auf Grund des § 52 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerbeordnungs-Novelle 1981, BGBl. Nr. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inanspruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind, in einzelnen Ortsbereichen innerhalb des Gemeindegebietes untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.