VfGH-Ausspruch, dass ein Wort in § 36 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 verfassungswidrig war
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. März 1991, G 114/90-9, V 196/90-9, dem Bundeskanzler zugestellt am 3. Mai 1991, ausgesprochen, daß der Ausdruck „Stiefeltern,“ in § 36 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609, verfassungswidrig war.