BundesrechtKundmachungenVfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Spittal an der Drau

VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Spittal an der Drau

In Kraft seit 10. Februar 1990
Up-to-date

Art. 1

10.02.1990

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 1989, V 89/89-4, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 11. Jänner 1990, die Z XVI des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Spittal an der Drau vom 6. Feber 1986, mit welcher auf Grund des § 52 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerbeordnungs-Novelle 1981, BGBl. Nr. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten (Kaugummi- und Zuckerlautomaten) zum Schutz von unmündigen Minderjährigen vor unüberlegten Geldausgaben untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.