01.12.1989
(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 1988, V 120/88-8, dem Bundesminister für Finanzen zugestellt am 4. Jänner 1989, die Börseordnung (Statut für die Wiener Börse, I. Teil), beschlossen von der Vollversammlung der Wiener Börsekammer am 30. Oktober 1984, kundgemacht im Verordnungsblatt der Wiener Börsekammer Teil I. Nr. 550/1984, als gesetzwidrig aufgehoben.
(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1989 in Kraft.
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