BundesrechtKundmachungenVfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Dornbirn

VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Dornbirn

In Kraft seit 20. August 1988
Up-to-date

Art. 1

20.08.1988

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. Juni 1988, V 28/88-8, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 25. Juli 1988, die Z 2 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Dornbirn vom 22. Oktober 1982, mit der die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Süßwaren-, Kaugummi-, Spielzeug- und sonstiger Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inanspruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind, untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.