VfGH-Aufhebung, V des Bürgermeisters der Marktgemeinde Hard
Vorwort
Art. 1
16.03.1988
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. November 1987, V 81/87-8, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 10. Feber 1988, die Z 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Hard vom 2. Dezember 1982, Z 151/1-806 2532, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die insbesondere auf die Inanspruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind, verboten wird, als gesetzwidrig aufgehoben.