VfGH-Aufhebung - Verordnung der Marktgemeinde Übelbach
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 22. Juni 1987, V 35/87-7, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 4. September 1987, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Übelbach vom 7. November 1984, Z 200-1-1984, über das Verbot der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten im Umkreis von Schulen als gesetzwidrig aufgehoben.