VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Eisenstadt
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. November 1986, V 12/86-15, dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie zugestellt am 5. Feber 1987, die Z 2 des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Freistadt Eisenstadt vom 1. März 1983, mit welcher, gestützt auf § 52 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerbeordnungs-Novelle 1981, BGBl. Nr. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Zuckerl-, Süßwaren-, Kaugummi-, Spielzeug- und sonstiger Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inanspruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind, untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.